Stiftung
Trägereigene St. Hildegardishaus-Stiftung
Seit 2008 existiert die „St. Hildegardishaus-Stiftung“; eine gemeinnützige, stiftungsrechtlich anerkannte öffentliche Stiftung mit Sitz in Düngenheim. Der Stiftungszweck kann erreicht werden, durch Zuwendungen an einzelne Bewohner (m/w), an einzelne Wohnbereiche oder an einzelne Standorte.
Jeder, der die Arbeit in unseren Einrichtungen langfristig fördern möchte, kann die Stiftung durch eine Spende oder Zustiftung (auch Erbeinsetzung) unterstützen. Zustiftungen zum Kapital der Stiftung können im Rahmen der sehr großzügigen steuerlichen Bestimmungen vom Einkommen abgesetzt werden. Wer über sein Lebensende hinaus die Einrichtungen St. Martin Düngenheim/ Kaisersesch/Ulmen, St. Maria Weiskirchen oder St. Hildegard Bingen unterstützen möchte, kann durch Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis in einem Testament den Kapitalstock der Stiftung ergänzen. Solche testamentarischen Verfügungen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Infrage kommt die Überweisung eines Geldbetrages, aber auch jede andere wirtschaftlich verwertbare Form (z.B. Übereignung von Wertgegenständen, Immobilien oder Grundstücken).
Wofür der Stiftungsvorstand die jährlichen Erträge der Stiftung einsetzen kann, ist in der Stiftungssatzung genau festgelegt.
Erklärvideo “Endlich verständlich – Was ist eine Stiftung?” von www.stiftungen.org.
Stiftungsvorstand
Herr Alfred Steimers, Ulmen
Herr Dierk Lauxen, Düngenheim
Herr Joachim Cohausz, Bingen
Kontakt
Dierk Lauxen
Telefon: 02653 598–215
E‑Mail
Bankverbindung
St. Hildegardishaus-Stiftung
Raiffeisenbank Eifeltor eG
IBAN: DE86 5706 9144 0000 2032 03
BIC: GENODED1KAI