Allgemeine Informationen für die Einrichtungen des Bildungs- und Pflegeheimes St. Martin in Trägerschaft der St. Hildegardishaus gGmbH
Informationen zum Corona-Virus
Stand: 12.01.2021, 10:00 Uhr
Allgemeine Informationen für die Einrichtungen
des Bildungs- und Pflegeheimes St. Martin
in Trägerschaft der St. Hildegardishaus gGmbH
Liebe Eltern, Sorgeberechtigten, gesetzliche Betreuer und Mitarbeitende,
aufgrund der Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und der für uns zuständigen Behörden in den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der Einrichtungen St. Martin im Zusammenhang mit dem Corona-Virus fasse ich die wichtigsten aktuellen Regelungen wie folgt zusammen:
- Einreise aus Risikogebieten und Quarantäne
Die aktuellen landesrechtlichen Regelungen, insbesondere für Reiserückkehrer und Aussagen zur Quarantäne finden Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/neue-regelungen-fuer-quarantaene‑1/
- Unsere Förderschule St. Martin in Düngenheim ist gemäß der Festlegungen der 15. Corona Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz nur eingeschränkt in Betrieb.
Siehe hierzu 15. Corona Bekämpfungsverordnung vom 08.01.2021 in Rheinland-Pfalz
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/15._CoBeLVO/15._CoBeLVO.pdf
Sie erreichen die Schule außerhalb der Ferien von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, telefonisch unter 02653 / 598–190 oder per E- Mail unter foerderschule@stmartin-dku.de
- Gleiches gilt für die St. Martin Grundschule. Auch hier setzen wir die Regelungen der 15. Corona Bekämpfungsverordnung um.
Die Schule ist außerhalb der Ferien montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch unter 02653 / 598–270 oder per E- Mail unter
grundschule@stmartin-dku.de zu erreichen.
- Unsere Kindertagesstätten in Kaisersesch, Ulmen und Düngenheim befinden sich weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf.
Nähere Infos erhalten Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/
Sie erreichen unsere Kindertagesstätten außerhalb der Schließzeiten jeweils montags bis freitags telefonisch oder per E‑Mail:
- Haus für Kind und Familie in Kaisersesch von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, 02653 / 913 09 94, infohakifa@stmartin-dku.de
- Kindertagesstätte St. Matthias in Ulmen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
02676 / 952 98 47, kitaulmen@stmartin-dku.de
- Integrative Kindertagesstätte Düngenheim von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, 02653 / 598–196, integrativerkindergarten@stmartin-dku.de
- Kindertagesstätte Arche Noah Düngenheim von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr, 02653 / 6372, duengenheim@stmartin-dku.de
Die aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Schulen, Kindertagesstätten und in der Tagespflege, erhalten Sie unter folgendem Link:
https://bm.rlp.de/de/startseite/
Das neue Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in KiTa und Schule in Rheinland-Pfalz vom 03.12.2020 finden Sie hier:
- Teile unserer sonst öffentlich zugänglichen Infrastruktur bleiben gemäß den entsprechenden Verfügungen der zuständigen Stellen und zum Schutz der uns anvertrauten Menschen bis zum 31.01.2021 für externe Besucher geschlossen:
- Martin Gastronomie Ulmen und Zeno Gastronomie in Düngenheim
- Zeno-Bad in Düngenheim
- Sporthalle der St. Martin Schulen in Düngenheim
- Heimkirche in Düngenheim
- Kapelle im Eifel-Maar-Park in Ulmen
- Klosterladen und Martentaler Gastronomie in Martental
Unser Inklusionsbetrieb St. Martin Gastronomie in Ulmen und die Zeno-Gastronomie in Düngenheim sind als Betriebskantine unter den Auflagen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz für Mitarbeitende von St. Martin, ausschließlich zur Speisenabholung, geöffnet.
https://www.gastronomie-stmartin.de/herzlich-willkommen/aktuelles/
- Folgende Besuchsregelungen gemäß der aktuellen Verordnungen des Landes gelten zunächst bis zum 10.02.2021 für unser Seniorenzentrum St. Elisabeth als Pflegeeinrichtung gemäß SGB XI.
https://stmartin-dku.de/wp-content/uploads/2020/12/Landesverordnung_Neu-_und_Wiederaufnahme.pdf
- Auch für alle unsere Wohngruppen, als besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX, gelten die Regelungen der aktuellen Landesverordnung zu Besuchs- und Ausgangsrechten bis zum 10.02.2021.
https://stmartin-dku.de/wp-content/uploads/2020/12/Landesverordnung_Neu-_und_Wiederaufnahme.pdf
Für Ihre Fragen und Absprachen zu den Besuchen stehen Ihnen die
Bereichsleitungen gerne telefonisch und per E‑Mail zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zu den oben angesprochenen Bereichen finden Sie im Informationsportal der Landesregierung zum Corona-Virus unter:
https://corona.rlp.de/de/startseite/
Die aktuell veröffentlichten Allgemeinverfügungen des Landkreises Cochem-Zell in diesem Zusammenhang können Sie unter folgendem Link einsehen:
- In unseren Tagesförderstätten gilt gemäß der achten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 14. Dezember 2020 bis zum 31.01.2021 der freiwillige Besuch der Beschäftigten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!