Allgemeine Informationen für die Einrichtungen des Bildungs- und Pflegeheimes St. Martin in Trägerschaft der St. Hildegardishaus gGmbH
Informationen zum Corona-Virus
Stand: 29.03.2021, 13:00 Uhr
Allgemeine Informationen für die Einrichtungen des Bildungs- und Pflegeheimes St. Martin, in Trägerschaft der St. Hildegardishaus gGmbH
Liebe Eltern, Sorgeberechtigten, gesetzliche Betreuer und Mitarbeitende,
aufgrund der Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und der für uns zuständigen Behörden in den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der Einrichtungen St. Martin im Zusammenhang mit dem Corona-Virus fassen wir die wichtigsten aktuellen Regelungen wie folgt zusammen:
- Testungen
Unser eingewiesenes medizinisches Fachpersonal führt gemäß der einschlägigen Verordnungen und in Absprache mit dem für uns zuständigen Gesundheitsamt POC-Antigen Tests („Schnelltests“) und wenn angeordnet auch PCR Tests bei Mitarbeitenden, Bewohnerinnen und Bewohner und Besuchern durch.
Um diese Aufgabe zuverlässig zu erledigen, ist es notwendig, gewisse Testzeiten festzulegen.
- Impfungen
Die Menschen, die in unseren Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, befinden sich gemäß der Coronavirus-Impfverordnung in der Gruppe 2 –
Hohe Priorität. Die Bewohner und Mitarbeiter unseres Seniorenzentrums
St. Elisabeth zählt zur Gruppe 1 – Höchste Priorität.
Die zweite Impfung hat am 12.02.2021 stattgefunden.
Für den Bereich der Eingliederungshilfe hat die Erstimpfung am 25.02., 27. und 28.02.2021 stattgefunden.
- Einreise aus Risikogebieten und Quarantäne
Die aktuellen landesrechtlichen Regelungen, insbesondere für Reiserückkehrer und Aussagen zur Quarantäne finden Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/themen/einreise-aus-risikogebieten-quarantaeneregeln-und-mehr/
- Unsere Förderschule St. Martin in Düngenheim ist gemäß der Festlegungen der 18. Corona Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz nur eingeschränkt in Betrieb.
Siehe hierzu 18. Corona Bekämpfungsverordnung vom 20.03.2021 in Rheinland-Pfalz
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/18._CoBelVO/18._CoBeLVO.pdf
Sie erreichen die Schule außerhalb der Ferien von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, telefonisch unter 02653 / 598–190 oder per
E- Mail unter foerderschule@stmartin-dku.de
- Gleiches gilt für die St. Martin Grundschule. Auch hier setzen wir die oben genannten Regelungen um.
Die Schule ist außerhalb der Ferien montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch unter 02653 / 598–270 oder per E- Mail unter
grundschule@stmartin-dku.de zu erreichen.
Beide Schulen sind am 01.03.2021 mit den Präsenzunterricht als Wechselunterricht gestartet.
Den 7. Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/7._Hygieneplan_Corona_Schulen_ohne_Markierung.pdf
- Unsere Kindertagesstätten in Kaisersesch, Ulmen und Düngenheim befinden sich ab dem 15.03.2021 im Regelbetrieb unter Corona Bedingungen. weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Alle Vorschulkinder können die Kindertagesstätte ab dem 08.03.2021 besuchen.
Nähere Infos erhalten Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/
Sie erreichen unsere Kindertagesstätten außerhalb der Schließzeiten jeweils montags bis freitags telefonisch oder per E‑Mail:
- Haus für Kind und Familie in Kaisersesch von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, 02653 / 913 09 94, infohakifa@stmartin-dku.de
- Kindertagesstätte St. Matthias in Ulmen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
02676 / 952 98 47, kitaulmen@stmartin-dku.de - Integrative Kindertagesstätte Düngenheim von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, 02653 / 598–196, integrativerkindergarten@stmartin-dku.de
- Kindertagesstätte Arche Noah Düngenheim von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr, 02653 / 6372, duengenheim@stmartin-dku.de
Die aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Schulen, Kindertagesstätten und in der Tagespflege, erhalten Sie unter folgendem Link:
https://bm.rlp.de/de/startseite/
Das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in KiTa und Schule in Rheinland-Pfalz vom 03.12.2020 finden Sie hier:
20210219_Merkblatt_Umgang_mit_Erkaeltungssymptomen_in_Kita_Schule.pdf (rlp.de)
- Teile unserer sonst öffentlich zugänglichen Infrastruktur bleiben gemäß den entsprechenden Verfügungen der zuständigen Stellen und zum Schutz der uns anvertrauten Menschen bis zum 18.04.2021 für externe Besucher geschlossen:
- Martin Gastronomie Ulmen und Zeno Gastronomie in Düngenheim
- Zeno-Bad in Düngenheim
- Sporthalle der St. Martin Schulen in Düngenheim
- Heimkirche in Düngenheim
- Kapelle im Eifel-Maar-Park in Ulmen
- Klosterladen und Martentaler Gastronomie in Martental
Unser Inklusionsbetrieb St. Martin Gastronomie in Ulmen und die Zeno-Gastronomie in Düngenheim sind als Betriebskantine unter den Auflagen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz für Mitarbeitende von St. Martin, ausschließlich zur Speisenabholung, geöffnet.
https://www.gastronomie-stmartin.de/herzlich-willkommen/aktuelles/
- Folgende Besuchsregelungen gemäß der aktuellen Verordnungen vom 26.03.2021 des Landes gelten zunächst bis zum 18.04.2021 für unser Seniorenzentrum St. Elisabeth als Pflegeeinrichtung gemäß SGB XI.
- Auch für alle unsere Wohngruppen, als besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX, gelten die Regelungen der aktuellen Landesverordnung zu Besuchs- und Ausgangsrechten bis zum 18.04.2021.
Für Ihre Fragen und Absprachen zu den Besuchen stehen Ihnen die
Bereichsleitungen gerne telefonisch und per E‑Mail zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zu den oben angesprochenen Bereichen finden Sie im Informationsportal der Landesregierung zum Corona-Virus unter:
https://corona.rlp.de/de/startseite/
Die aktuell veröffentlichten Allgemeinverfügungen des Landkreises Cochem-Zell in diesem Zusammenhang können Sie unter folgendem Link einsehen:
- In unseren Tagesförderstätten gilt gemäß der Zwölften Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 26.03.2021 bis zum 18.04.2021 der freiwillige Besuch der Beschäftigten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!